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LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2017 - L 4 KR 397/15 |
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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.11.2017 - L 4 KR 397/15 (https://dejure.org/2017,95958)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. November 2017 - L 4 KR 397/15 (https://dejure.org/2017,95958)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
Verfahrensgang
- SG Hannover, 29.09.2015 - S 67 KR 8/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2017 - L 4 KR 397/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 8/11 R
Krankenversicherung - Krankenhaus - Auslegung der Kodierrichtlinien und des …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2017 - L 4 KR 397/15
Die Zahlungsverpflichtung einer KK entsteht unabhängig von einer Kostenzusage unmittelbar mit der Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten kraft Gesetzes, wenn die Versorgung in einem zugelassenen Krankenhaus durchgeführt wird und i.S. von § 39 Abs. 1 Satz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) erforderlich ist (stRspr., vgl. z.B. BSG, Urteil vom 8. November 2011, B 1 KR 8/11 R, m.w.N., zitiert nach juris).Eine Vergütungsregelung, die für die routinemäßige Abwicklung von zahlreichen Behandlungsfällen vorgesehen ist, kann ihren Zweck nur erfüllen, wenn sie allgemein streng an ihrem Wortlaut sowie den dazu vereinbarten Anwendungsregeln gehandhabt wird und kein Spielraum für weitere Bewertungen sowie Abwägungen belässt; Bewertungen und Bewertungsrelationen bleiben außer Betracht (vgl. dazu BSG, Urteil vom 8. November 2011, B 1 KR 8/11 R, zitiert nach juris).
- BSG, 21.04.2015 - B 1 KR 9/15 R
Krankenversicherung - Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung - mehrere in …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2017 - L 4 KR 397/15
Hierbei sind auch vor dem Ende des stationären Aufenthaltes erhobene Befunde, deren Auswertung erst später eingeht, einzubeziehen (vgl. BSG, Urteil vom 21. April 2015, B 1 KR 9/15 R, zitiert nach juris). - LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2016 - L 4 KR 190/14
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2017 - L 4 KR 397/15
Der erkennende Senat hat jedoch in vorangegangenen Entscheidungen das akute Nierenversagen definiert als die plötzliche, potentiell reversible Verschlechterung der Nierenfunktion, wobei das Spektrum von einem 25% Serumkreatininanstieg bis zum Verlust der Nierenfunktion reichen kann (vgl. Urteil des Senats vom 27. Oktober 2016, L 4 KR 190/14).